Weitere Informationen
zusatzinformationen
Handläufe sind gem. DIN EN 131-7 ab einer Podesthöhe von 1,00 m beidseitig erforderlich.
ausführung
Für Podestleitern mit 7 und 8 Stufen und einer Plattformgeländerhöhe von 1,00 m.
bezeichnung
Handlauf
Handläufe sind gem. DIN EN 131-7 ab einer Podesthöhe von 1,00 m beidseitig erforderlich.
Hinweis:
Bitte stellen Sie vor der Bestellung sicher, dass die gewünschten Ersatzteile zu Ihrer Anwendung passen.
Sollten Sie sich unsicher sein, empfehlen wir vorab eine Fachwerkstatt zu kontaktieren. Am besten vergleichen Sie die Artikelnummer Ihres zu ersetzten Teils mit unserer Vergleichsnummer, Artikelnummer.
Bitte beachten: Die Abbildung kann vom Original abweichen. Herstellernummern, Vergleichsnummern dienen nur zu Vergleichszwecken.